Bei fortschreitender Krankheit sind die Betroffenen häufig nicht mehr in der Lage, sich einen eigenen, freien Willen zu bilden oder sich verständlich zu äußern.
Daher ist es sinnvoll und wünschenswert, dass der Patient / die Patientin rechtzeitig vorsorglich eine Patientenverfügung erlassen, die seine Wünsche hinsichtlich:
beinhalten.
Die Befolgung dieser Wünsche ist nach geltendem Recht keine aktive Sterbehilfe.
Selbstverständlich kann die Patientenverfügung jederzeit schriftlich oder (nachweislich) mündlich widerrufen oder geändert werden.
Zusätzlich zur Patientenverfügung besteht die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen und die Inhalte dieser Patientenverfügung mit der bevollmächtigten Person zu besprechen.